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Dokumentation
Audienz für die Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres

Die Ehe zwischen Glauben und natürlicher Wirklichkeit

Ansprache von Papst Benedikt XVI. am 26. Januar
Die Ehe zwischen Glauben und natürlicher Wirklichkeit
Anläßlich des »Jahres des Glaubens« unterstrich Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres den engen Zusammenhang zwischen Glaube und Ehe.
Liebe Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota!

Es ist für mich Grund zur Freude, euch anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres erneut zu begegnen. Ich danke eurem Dekan, Msgr. Pio Vito Pinto, für die Empfindungen, die er im Namen von euch allen zum Ausdruck gebracht hat und die ich von Herzen erwidere. Diese Begegnung bietet mir Gelegenheit, erneut meine Wertschätzung und Anerkennung zum Ausdruck zu bringen für den hohen Dienst, den ihr dem Nachfolger Petri und der ganzen Kirche erweist, und euch anzuspornen zu einem immer größeren Einsatz in einem Bereich, der gewiß schwierig, aber wertvoll für das Heil der Seelen ist. Der Grundsatz, daß die »salus animarum« in der Kirche das oberste Gesetz ist (vgl. CIC, Can. 1752), muß allen stets vor Augen stehen und jeden Tag in eurer Arbeit die entsprechende und rigorose Antwort finden.

1. Im Kontext des Jahres des Glaubens möchte ich insbesondere über einige Aspekte der Beziehung zwischen Glaube und Ehe sprechen und anmerken, daß die gegenwärtige Glaubenskrise, die verschiedene Teile der Welt betrifft, eine Krise der Ehegemeinschaft mit sich bringt, mit all den Leiden und Entbehrungen, die diese auch für die Kinder nach sich zieht. Als Ausgangspunkt können wir die gemeinsame sprachliche Wurzel nehmen, die die Begriffe »fides« und »foedus« im Lateinischen haben. Mit letzterem Begriff bezeichnet der Codex des Kanonischen Rechtes die natürliche Wirklichkeit der Ehe als unwiderruflichen Bund zwischen Mann und Frau (vgl. Can. 1055 §1). Das gegenseitige Sich-Anvertrauen ist in der Tat die unverzichtbare Grundlage eines jeden Bundes oder Bündnisses.

Auf theologischer Ebene nimmt die Beziehung zwischen Glaube und Ehe eine noch tiefere Bedeutung an. Denn der Ehebund ist zwar eine natürliche Wirklichkeit, wurde jedoch zwischen Getauften von Christus zur Würde eines Sakraments erhoben (vgl. ebd.).

Der unauflösliche Bund zwischen Mann und Frau erfordert für die Sakramentalität nicht den persönlichen Glauben der Brautleute; erforderlich ist, als notwendige Mindestvoraussetzung, die Intention, das zu tun, was die Kirche tut. Zwar ist es wichtig, das Problem der Intention nicht mit dem des persönlichen Glaubens der Eheschließenden zu verwechseln, sie lassen sich jedoch nicht völlig voneinander trennen. Die Internationale Theologische Kommission gab in einem Dokument von 1977 folgenden Hinweis: »Wo also kein Anzeichen für den Glauben als solchen (im Sinne der Gläubigkeit, der Bereitschaft zu glauben) und keinerlei Verlangen nach Gnade und Heil vorliegt, stellt sich die Frage, ob die oben erwähnte allgemeine Absicht, ein echtes Sakrament zu empfangen, wirklich vorliegt oder nicht und ob der Ehevertrag gültig geschlossen ist oder nicht« (Die katholische Lehre über das Sakrament der Ehe, 1977, 2.3). Der sel. Johannes Paul II. erläuterte jedoch vor zehn Jahren in einer Ansprache an diesen Gerichtshof, daß »eine Haltung der Eheschließenden, die nicht der übernatürlichen Dimension in der Ehe Rechnung trägt, diese nur ungültig machen kann, wenn sie deren Gültigkeit auf der natürlichen Ebene berührt, in die das sakramentale Zeichen eingegossen ist« (Ansprache an die Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres, 30. Januar 2003, Nr. 8; in O.R. dt., Nr. 9 v. 28.2.2003, S. 8). Diese Problematik bedarf vor allem im gegenwärtigen Kontext weiterer Reflexionen. [...]
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