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archivierte Ausgabe 5/2011
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Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
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†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
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Die Themen
des Osservatore Romano
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Aus dem Vatikan
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Dokumentation |
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Audienz für die Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres |
Zusammenhang zwischen pastoraler Tätigkeit und Eherechtsprozessen |
Ansprache von Papst Benedikt XVI. am 22. Januar |
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Die Audienz für die Mitglieder der Römischen Rota fand in der »Sala Clementina« statt. |
Liebe Mitglieder des Gerichtshofes der Römischen Rota!
Ich freue mich, euch zu dieser jährlichen Begegnung anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres zu begrüßen. Einen herzlichen Gruß richte ich an das Kollegium der Prälaten-Auditoren, begonnen beim Dekan, Bischof Antoni Stankiewicz, dem ich für die freundlichen Worte danke. Ich begrüße die Beamten, die Anwälte und alle weiteren Mitarbeiter dieses Gerichtshofes sowie alle Anwesenden. Dieser Augenblick bietet mir Gelegenheit, für die Arbeit, die ihr im Dienst der Kirche durchführt, erneut meine Anerkennung zum Ausdruck zu bringen und euch zu einem immer größeren Einsatz in einem für die Pastoral und die »salus animarum« so heiklen und wichtigen Bereich zu ermutigen.
Die Beziehung zwischen Recht und Pastoral stand im Mittelpunkt der nachkonziliaren Debatte über das Kirchenrecht. »Es ist nicht wahr, daß das Recht, um mehr pastoral zu sein, weniger rechtlich sein müsse« (Ansprache an die Römische Rota, 18. Januar 1990; in O.R. dt., Nr. 5, 2.2.1990, S. 10,4): Dieser bekannte Satz des ehrwürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. bringt die radikale Überwindung eines scheinbaren Gegensatzes zum Ausdruck. Er sagte: »Die rechtliche und die pastorale Dimension sind in der hier auf Erden pilgernden Kirche untrennbar eins. Vor allem herrscht unter ihnen eine Harmonie, die vom gemeinsamen Ziel, dem Heil der Seelen, herkommt « (ebd.). Bei meiner ersten Begegnung mit euch im Jahre 2006 habe ich versucht, den wahren pastoralen Sinn der Ehenichtigkeitsprozesse hervorzuheben, der auf der Liebe zur Wahrheit gründet (vgl. Ansprache an die Römische Rota, 28. Januar 2006: AAS 98 [2006], S. 135–138; in O.R. dt., Nr. 8, 24.2.2006, S. 8). Heute möchte ich die rechtliche Dimension betrachten, die der pastoralen Tätigkeit hinsichtlich der Vorbereitung und Zulassung zur Ehe innewohnt. So möchte ich versuchen, den Zusammenhang deutlich zu machen, der zwischen dieser Tätigkeit und den Eherechtsprozessen besteht.
Vielleicht ist die kirchenrechtliche Dimension der Ehevorbereitung kein Element, das unmittelbar augenfällig ist. Einerseits sieht man nämlich, daß in den Ehevorbereitungskursen die kirchenrechtlichen Fragen einen sehr bescheidenen, wenn nicht unbedeutenden Platz einnehmen, da man geneigt ist zu meinen, daß die künftigen Ehegatten ein sehr geringes Interesse an Problemen haben, die Fachleuten vorbehalten sind. [...]
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