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Dokumentation
Motu proprio von Papst Benedikt XVI. über den Dienst der Liebe

Intima Ecclesiae natura

Intima Ecclesiae natura
Einleitung

»Das Wesen der Kirche drückt sich in einem dreifachen Auftrag aus: Verkündigung von Gottes Wort (kerygma-martyria), Feier der Sakramente (leiturgia), Dienst der Liebe (diakonia). Es sind Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und sich nicht voneinander trennen lassen« (Enzyklika Deus caritas est, 25).

Auch der Dienst der Liebe ist ein konstitutives Element der kirchlichen Sendung und unverzichtbarer Ausdruck ihres eigenen Wesens (vgl. ebd.); alle Gläubigen haben das Recht und die Pflicht, sich persönlich dafür einzusetzen, das neue Gebot zu leben, das uns Christus hinterlassen hat (vgl. Joh 15,12), und dem modernen Menschen nicht nur materielle Hilfe zu bieten, sondern auch seelische Stärkung und Heilung (vgl. Enzyklika Deus caritas est, 28). Die Kirche ist auch auf gemeinschaftlicher Ebene zur diakonia der Nächstenliebe aufgerufen, angefangen von den Ortsgemeinden über die Teilkirchen bis zur Universalkirche; darum bedarf es auch einer »Organisation als Voraussetzung für geordnetes gemeinschaftliches Dienen« (vgl. ebd., 20), einer Organisation, die auch institutionelle Formen annimmt.

In Bezug auf diese diakonia der Nächstenliebe hatte ich in der Enzyklika Deus caritas est aufgezeigt, daß es »der bischöflichen Struktur der Kirche entspricht, daß in den Teilkirchen die Bischöfe als Nachfolger der Apostel die erste Verantwortung dafür tragen«, daß der Dienst der Nächstenliebe realisiert wird (Nr. 32) und darauf hingewiesen, daß »der Kodex des Kanonischen Rechts (CIC) in den Canones über das Bischofsamt die karitative Aktivität nicht ausdrücklich als eigenen Sektor des bischöflichen Wirkens behandelt« (ebd.). Zwar hat »das Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe die Pflicht zu karitativem Tun als Wesensauftrag der Kirche im ganzen und des Bischofs in seiner Diözese konkreter entfaltet« (ebd.), doch es blieb die Notwendigkeit, die oben erwähnte Gesetzeslücke zu schließen, um die Wesentlichkeit des Liebesdienstes in der Kirche und seine konstitutive Beziehung zum Bischofsamt in der kanonischen Rechtsordnung angemessen zum Ausdruck zu bringen. Dabei sollten die rechtlichen Aspekte umrissen werden, die dieser Dienst in der Kirche mit sich bringt, insbesondere dann, wenn er auf organisierte Weise und mit ausdrücklicher Unterstützung der Hirten ausgeübt wird.

In diesem Sinne möchte ich mit dem vorliegenden Motu proprio einen organischen normativen Rahmen bereitstellen, der es erleichtert, die verschiedenen organisierten Formen, die der kirchliche Liebesdienst annimmt, nach allgemeinen Kriterien zu ordnen. Dieser Dienst ist schließlich eng mit dem diakonalen Wesen der Kirche und des Bischofsamtes verbunden.

Gleichwohl ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, daß »die praktische Aktion zu wenig bleibt, wenn in ihr nicht die Liebe zum Menschen selbst spürbar wird, die sich von der Begegnung mit Christus nährt« (ebd., 34). Deshalb dürfen sich die vielen katholischen Organisationen bei ihrer karitativen Tätigkeit nicht auf die bloße Sammlung oder Verteilung von Geldmitteln beschränken, sondern müssen ihre besondere Aufmerksamkeit stets der bedürftigen Person selbst widmen. Darüber hinaus müssen sie eine wertvolle pädagogische Funktion innerhalb der christlichen Gemeinschaft wahrnehmen, indem sie die Erziehung zu gemeinsamem Teilen, zu Respekt und Liebe im Sinne des Evangeliums Christi fördern. Denn das karitative Wirken der Kirche muß sich auf allen Ebenen der Gefahr entziehen, einfach als eine Variante im allgemeinen Wohlfahrtswesen aufzugehen (vgl. ebd., 31). [...]
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