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Dokumentation
Kongregation für die Glaubenslehre

Schreiben an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe

Schreiben an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe
Rescriptum ex audientia SS.mi

Neufassung von Nr. 2267 über die Todesstrafe

Papst Franziskus hat in der Audienz, die er dem unterzeichneten Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre am 11. Mai 2018 gewährt hat, die folgende Neufassung von Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche approbiert und verfügt, dass diese in die verschiedenen Sprachen übersetzt und in die Ausgaben des genannten Katechismus eingefügt werden soll:

Todesstrafe

2267. Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.

Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen. Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass »die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt«1, und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.

1 Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017 (L’Osservatore Romano, 13. Oktober 2017, 5).

Das vorliegende Reskript wird durch die Veröffentlichung im »L’Osservatore Romano« promulgiert, tritt mit dem Datum selbigen Tages in Kraft und wird in den »Acta Apostolicae Sedis« veröffentlicht.


Luis F. Card. Ladaria SJ Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre

Aus dem Vatikan, am 1. August 2018, dem Gedenktag des heiligen Alfons Maria von Liguori.

******

1. In der Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung der Apostolischen Konstitution Fidei depositum, mit der Johannes Paul II. den Katechismus der Katholischen Kirche promulgierte, hat Papst Franziskus dazu aufgerufen, die Lehre über die Todesstrafe neu zu formulieren, um die in jüngster Zeit erfolgte Entwicklung der Lehre zu diesem Thema besser zusammenzufassen. Diese Entwicklung beruht hauptsächlich darauf, dass es in der Kirche ein immer klareres Bewusstsein der Achtung gibt, die jedem menschlichen Leben geschuldet wird. In diesem Sinn stellte Johannes Paul II. fest: »Nicht einmal der Mörder verliert seine Personwürde, und Gott selber leistet dafür Gewähr.«

2. In diesem Licht ist die Haltung zur Todesstrafe zu verstehen, die sich in der Lehre der Hirten und im Empfinden des Volkes Gottes immer mehr durchgesetzt hat. Wenn nämlich die politische und soziale Lage früherer Zeiten die Todesstrafe zu einem annehmbaren Mittel für die Wahrung des Gemeinwohls machte, so haben heute die wachsende Einsicht, dass die Menschenwürde auch durch das Begehen schwerster Verbrechen nicht verloren geht, ein vertieftes Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat sowie das Vorhandensein von wirksameren Haftsystemen, die den erforderlichen Schutz der Bürger sicherstellen, zu einem neuen Bewusstsein geführt, das die Unzulässigkeit der Todesstrafe anerkennt und deshalb ihre Abschaffung fordert. [...]
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