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Dokumentation
Rundbrief der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharistie

Die würdige Feier des Herrenmahles

Die würdige Feier des Herrenmahles
In der Eucharistiefeier werden Brot und Wein durch die Worte Christi und die Anrufung des Heiligen Geistes zu Leib und Blut Christi gewandelt.
1. Im Auftrag von Papst Franziskus wendet sich die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die Diözesanbischöfe (und die ihnen rechtlich Gleichgestellten), um sie daran zu erinnern, dass es vor allem ihnen zukommt, würdig für das sorgen, was für die Feier des Herrenmahles benötigt wird (vgl. Lk 22,8.13). Der Bischof ist der vorzügliche Ausspender der Geheimnisse Gottes, er ist Leiter, Förderer und Wächter des liturgischen Lebens in der ihm anvertrauten Kirche (vgl. CIC can. 835, §1). So kommt es ihm zu, über die Qualität des für die Eucharistie bestimmten Brotes und Weines, sowie auch über jene, die mit der Zubereitung befasst sind, zu wachen. Um dabei behilflich zu sein, wird an die geltenden Bestimmungen erinnert und werden einige praktische Hinweise vorgeschlagen.

2. Waren es bisher meist Ordensgemeinschaften, die Brot und Wein für die Feier der Eucharistie zubereiteten, so finden sich heute auch Angebote in Supermärkten, anderen Geschäften und im Internet. Um Zweifel an der Gültigkeit der eucharistischen Materie auszuräumen, empfiehlt dieses Dikasterium den Ordinarien, diesbezüglich Hinweise zu geben, also etwa eigene Zertifikate für geeignete eucharistische Materie auszustellen. Der Ordinarius ist gehalten, die Priester – vor allem die Pfarrer und die Kirchenrektoren – an ihre Verantwortung bei der Überprüfung, wer sich um die Bereitstellung von Brot und Wein für die Feier kümmert und ob die Materie geeignet ist, zu erinnern. Ebenso ist es Sache der Ordinarien, die Hersteller von Wein und Brot für die Eucharistie über die Normen zu informieren und sie zu deren absoluter Einhaltung aufzurufen.

3. Die Normen bezüglich der eucharistischen Materie, wie sie in can. 924 CIC und in den Nummern 319 - 323 der Institutio generalis Missalis Romani angegeben sind, wurden bereits in der Instruktion Redemptionis Sacramentum (25. März 2004) dieser Kongregation erläutert: a) »Das Brot, das für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muss ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so dass keine Gefahr der Verderbnis besteht. Daraus folgt, dass Brot, das aus einer anderen Substanz, wenn auch aus Getreide, bereitet ist, oder Brot, dem eine vom Weizen verschiedene Materie in so großer Menge beigemischt ist, dass es gemäß dem allgemeinen Empfinden nicht mehr als Weizenbrot bezeichnet werden kann, keine gültige Materie für den Vollzug des eucharistischen Opfers und Sakramentes darstellt. Es ist ein schwerer Missbrauch, bei der Zubereitung des für die Eucharistie bestimmten Brotes andere Substanzen, wie zum Beispiel Früchte, Zucker oder Honig, beizufügen. Es ist klar, dass die Hostien von Personen herzustellen sind, die sich nicht nur durch Rechtschaffenheit auszeichnen, sondern auch in der Zubereitung der Hostien erfahren und mit geeigneten Werkzeugen ausgerüstet sind« (Nr. 48). b) »Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muss naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein. […] Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird. Es ist streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche Gewissheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen« (Nr. 50). [...]
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