|
archivierte Ausgabe 29/2010
|
|
|
|
|
|
Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
|
†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
|
|
Die Themen
des Osservatore Romano
|
Aus dem Vatikan
Ausgewählte Bildaufnahmen und ungekürzte Textabdrucke geben Ihnen einen unverfälschten und lebendigen Einblick in das Zentrum der Weltkirche.
Kirche in der Welt
Begleiten Sie den Heiligen Vater auf seinen Apostolischen Reisen oder zu Großereignissen wie Kirchen- oder Weltjugendtagen.
Dokumentation
Alle Enzykliken, Apostolischen Schreiben, Predigten und Ansprachen des Heiligen Vaters – bis ins Detail genau und ungekürzt in deutscher Sprache.
Kultur
Rom ist nicht nur Mittelpunkt der Weltkirche, sondern auch ein einzigartiges kunstgeschichtliches Zentrum.
|
|
|
|
|
|
|
Dokumentation |
|
Kongregation für die Glaubenslehre |
Veränderungen in den Normae de gravioribus delictis |
die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehalten sind |
Erster TeilSubstantielle Normen Art. 1 § 1. Die Kongregation für die Glaubenslehre behandelt gemäß Art. 52 der Apostolischen Konstitution Pastor bonus Straftaten gegen den Glauben und schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen werden, um gegebenenfalls nach Maßgabe des allgemeinen oder des besonderen Rechts kanonische Strafen festzustellen oder zu verhängen, unbeschadet der Zuständigkeit der Apostolischen Pönitentiarie und der Geltung der Ordnung für die Lehrüberprüfung. § 2. Bei den in § 1 genannten Straftaten hat die Kongregation für die Glaubenslehre das Recht, im Auftrag des Papstes die Kardinäle, die Patriarchen, die Gesandten des Apostolischen Stuhls, die Bischöfe und andere natürliche Personen zu richten, die in can. 1405 § 3 des Kodex des kanonischen Rechts4 und in can. 1061 des Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen5 genannt werden. § 3. Die Kongregation für die Glaubenslehre behandelt die ihr nach § 1 vorbehaltenen Straftaten gemäß den folgenden Artikeln.
[...]
Zweiter TeilVerfahrensrechtliche Normen Titel I Zusammensetzung und Zuständigkeit des Gerichts Art. 8 § 1. Die Kongregation für die Glaubenslehre ist das Oberste Apostolische Gericht für die lateinische Kirche sowie für die katholischen Ostkirchen zur Behandlung der in den vorausgehenden Artikeln dargelegten Straftaten. § 2. Dieses Oberste Gericht behandelt auch die anderen Straftaten, die dem Angeklagten vom Kirchenanwalt vorgeworfen werden, sofern dabei eine Verbindung in der Person oder über Komplizenschaft vorliegt. § 3. Die Urteile dieses Obersten Gerichts, die innerhalb der Grenzen der eigenen Zuständigkeit getroffen werden, unterliegen nicht der Approbation durch den Papst. [...]
|
|
Lesen Sie mehr in der Printausgabe. |
|
|
|
|
|
|
Meditationen von Papst Franziskus bei den Frühmessen in Santa Marta 2013
|
Jetzt als eBook!
|
|
|
Unsere neue Dienstleistung für Verlage, die Ihr Abogeschäft in gute Hände geben wollen.
|
mehr
Informationen
|
|
|
Bücher & mehr |
|
|