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Dokumentation
Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Der liturgische Kult zu Ehren des seligen Papstes Johannes Paul II.

Der liturgische Kult zu Ehren des seligen Papstes Johannes Paul II.
Im Hinblick auf die Seligsprechung von Johannes Paul II., die am kommenden 1. Mai auf dem Petersplatz unter dem Vorsitz von seinem Nachfolger, Papst Benedikt XVI., stattfinden wird, hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ein Dekret erlassen, das den liturgischen Kult, der dem künftigen Seligen vorbehalten ist, regelt. Im Text werden festgelegt: Modalitäten, Zeiten und Orte der Feier der Dankmesse im Laufe des auf die Seligsprechung folgenden Jahres; Aufnahme seines Namens in die jeweiligen Kalender der Diözese Rom und der polnischen Bistümer sowie in weitere Eigenkalender; die Wahl des neuen Seligen als Titulus einer Kirche; beigefügt sind dem Dekret die liturgischen Texte des Tagesgebets und der zweiten Lesung der Lesehore – mit einer kurzen Biografie und dem entsprechenden Responsorium – aus der Predigt von Johannes Paul II. am 22. Oktober 1978 bei der heiligen Messe auf dem Petersplatz zum Pontifikatsbeginn.

DEKRET
über den liturgischen Kult zu Ehren des seligen Papstes Johannes Paul II.

Die Seligsprechung des ehrwürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. seligen Angedenkens, die am 1. Mai bei der Basilika St. Peter in Rom unter dem Vorsitz des Heiligen Vaters Benedikt XVI. stattfinden wird, ist von herausragender Bedeutung, was von der katholischen Kirche in der ganzen Welt anerkannt wird. Angesichts dieses außerordentlichen Ereignisses und infolge zahlreicher Anfragen im Hinblick auf den liturgischen Kult zu Ehren des neuen Seligen gemäß den rechtlich festgelegten Orten und Modalitäten teilt die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die hierzu gefällten Entscheidungen mit.

Dankmesse
Es wird verfügt, daß es im Lauf des auf die Seligsprechung Johannes Pauls II. folgenden Jahres, das heißt bis zum 1. Mai 2012, möglich ist, an bedeutsamen Orten und Tagen einen Dankgottesdienst zu feiern. Die Zuständigkeit für die Festlegung des Tages oder der Tage wie auch des Ortes oder der Orte, an denen sich das Volk Gottes versammelt, kommt dem Diözesanbischof für seine Diözese zu. In Anbetracht der lokalen Erfordernisse und der pastoralen Angemessenheit wird erlaubt, daß eine heilige Messe zu Ehren des neuen Seligen an einem Sonntag während des Jahres gefeiert wird wie auch an einem Tag, der unter die Nummern 10 und 13 des Verzeichnisses der liturgischen Tage fällt. In ähnlicher Weise kommt es für die Ordensfamilien dem Generaloberen zu, Weisungen hinsichtlich der für die ganze Ordensfamilie bedeutsamen Tage und Orte zu erlassen. In der heiligen Messe, in der das Gloria gesungen werden kann, wird das Tagesgebet zu Ehren des Seligen gebetet (siehe Anhang); die anderen Gebete, die Präfation, die Antiphonen und die biblischen Lesungen werden den Commune- Texten für Hirten der Kirche, für Päpste, entnommen. Wenn die Messe auf einen Sonntag im Jahreskreis fällt, können als biblische Lesungen für die erste Lesung mit jeweiligem Antwort psalm und für das Evangelium Texte aus dem Commune für die Hirten gewählt werden.

Aufnahme des neuen Seligen in die jeweiligen Kalender
Es wird verfügt, daß im Kalender der Diözese Rom und der Diözesen Polens die Feier des seligen Johannes Paul II. für den 22. Oktober verzeichnet und jedes Jahr als Gedenktag gefeiert wird. Für die liturgischen Texte werden als Proprium das Tagesgebet und die zweite Lesung der Lesehore mit entsprechendem Antwortpsalm gewährt (siehe Anhang). Die anderen Texte werden dem Commune für Hirten, für Päpste, entnommen. In bezug auf die anderen Eigenkalender kann der Antrag auf Aufnahme des fakultativen Gedenktages des seligen Johannes Paul II. von den Bischofskonferenzen, von den Bischöfen für ihr Territorium und vom Generaloberen für seine Ordensfamilie an diese Kongregation gestellt werden. [...]
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