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archivierte Ausgabe 1/2020
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Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
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†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
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Die Themen
des Osservatore Romano
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Aus dem Vatikan
Ausgewählte Bildaufnahmen und ungekürzte Textabdrucke geben Ihnen einen unverfälschten und lebendigen Einblick in das Zentrum der Weltkirche.
Kirche in der Welt
Begleiten Sie den Heiligen Vater auf seinen Apostolischen Reisen oder zu Großereignissen wie Kirchen- oder Weltjugendtagen.
Dokumentation
Alle Enzykliken, Apostolischen Schreiben, Predigten und Ansprachen des Heiligen Vaters – bis ins Detail genau und ungekürzt in deutscher Sprache.
Kultur
Rom ist nicht nur Mittelpunkt der Weltkirche, sondern auch ein einzigartiges kunstgeschichtliches Zentrum.
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Dokumentation |
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Neue Regelungen für Strafverfahren bei Missbrauchsfällen |
Rescriptum ex Audientia Sanctissimi
Papst Franziskus hat in der dem Substituten für die Allgemeinen Angelegenheiten des Staatssekretariats Erzbischof Edgar Peña Parra am 4. Dezember 2019 gewährten Audienz festgelegt, die Instruktion über Die Vertraulichkeit der Fälle herauszugeben, die dem vorliegenden Rescriptum beigefügt ist und einen wesentlichen Bestandteildesselben bildet.
Der Heilige Vater hat verfügt, dass dieses fest und dauerhaft in Kraft tritt, ungeachtet jeder gegenteiligen Bestimmung, auch wenn sie besonderer Erwähnung würdig wäre, dass es durch Veröffentlichung in L’Osservatore Romano promulgiert wird und unmittelbar in Kraft tritt sowie dass es anschließend im Amtsblatt der Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht wird.
Aus dem Vatikan, am 6. Dezember 2019
Pietro Kardinal Parolin Staatssekretär
Instruktion
Über die Vertraulichkeit der Fälle
1. Die Anzeigen, Prozesse und die Entscheidungen bezüglich der in den untenstehenden Artikeln aufgeführten Straftaten sind nicht durch das päpstliche Geheimnis gedeckt:
a) Artikel 1 des Motu proprio »Vos estis lux mundi« vom 7. Mai 2019;
b) Artikel 6 der Normae de gravioribus delictis, die dem Urteil der Kongregation für die Glaubenslehre reserviert sind und im Motu proprio »Sacramentorum Sanctitatis Tutela« vom heiligen Johannes Paul II. vom 30. April 2001 und den nachfolgenden Änderungen behandelt werden.
2. Der Ausschluss des päpstlichen Geheimnisses besteht auch, wenn diese Straftaten im Zusammentreffen mit anderen Delikten verübt worden sind.
3. In den unter Punkt 1 aufgeführten Fällen werden die Informationen unter Gewährleistung der Sicherheit, der Vollständigkeit und Vertraulichkeit gemäß can. 471, 2° CIC und can. 244 § 2, 2° CCEO behandelt, um den guten Ruf, das Ansehen und die Privatsphäre aller beteiligten Personen zu schützen.
4. Das Amtsgeheimnis steht der Erfüllung der allerorts von den staatlichen Gesetzen festgelegten Pflichten nicht im Wege, einschließlich allfälliger Mitteilungspflichten, wie auch der Ausführung von Verfügungen seitens der zivilen gerichtlichen Behörden.
5. Demjenigen, der Meldung erstattet, der Person, die aussagt, geschädigt worden zu sein und den Zeugen kann in keiner Weise eine Schweigepflicht hinsichtlich des Tatsachenbestandes auferlegt werden. [...]
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