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Kirche in der Welt
Zur Heilig- und Seligsprechung von Ehepaaren

Päpstliches Plädoyer für die Bedeutung und Wertschätzung eines Sakraments

Päpstliches Plädoyer für die Bedeutung und Wertschätzung eines Sakraments
14. September: Feierlicher Einzug der Brautleute im Petersdom vor der Trauung.
Von Ulrich Nersinger

Im Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente, das der Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 diente, wünschte Papst Johannes Paul II. »eine Anerkennung der heroischen Tugenden von Männern und Frauen, die ihre Berufung in der Ehe verwirklicht haben« (Nr. 37). Überzeugt, dass es in diesem Stand nicht an Heiligkeit mangelt, sprach er von einem Bedürfnis, »die geeigneten Wege dafür zu finden, dass diese Heiligkeit festgestellt und der Kirche als Vorbild für die anderen christlichen Eheleute vorgestellt werden kann«.

Die Äußerungen des Papstes beinhalten eine klare Aufforderung zu Selig- und Heiligsprechungen vorbildlicher Eheleute. Beatifikationen und Kanonisationen sind ein Anliegen, dem sich Johannes Paul II. seit dem Beginn seines Pontifikates verpflichtet fühlte. Beeinflusst durch die Dogmatische Konstitution Lumen gentium, in der die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in Erinnerung riefen und die Bedeutung der Beziehungen der irdischen zur himmlischen Kirche darlegten, hat Johannes Paul II. Hunderte von Männern und Frauen zu Seligen bzw. Heiligen der katholischen Kirche erklärt. Ein Blick in die Kirchengeschichte zeigt aber auch, dass Heiligkeit sehr oft nicht als ein Ideal verstanden wurde, das in der Ehe zu verwirklichen sei.

Für die Mitglieder der frühen Kirche waren Ehe und Heiligkeit noch keine zu diskutierende Thematik; Heiligkeit konkretisierte sich im Martyrium, im radikalen, unbedingten Einstehen für den Glauben. Erst nach dem Ende der Christenverfolgungen gewannen auch andere Ideale an Bedeutung, die für ein heiligmäßiges Leben prädestinierten: Bekennertum, Askese und Jungfräulichkeit. Der Einfluss manichäisch-gnostischen Gedankenguts bewirkte – ebenso wie eine eschatologische Haltung – eine Bewertung der Ehe, die nicht mehr mit den Vorstellungen der frühchristlichen Zeit übereinging. Jungfräulichkeit schien der höhere Wert zu sein. Ein Wort des Kirchenvaters Hieronymus charakterisiert die damals vorherrschende Meinung: »Nuptiae terram replent, virginitas paradisum – Hochzeiten füllen die Erde, Jungfräulichkeit das Paradies« (Adversus Jovianum, I).

Bestrafung wegen Ehelosigkeit

Eine weitere der Ehe kritisch gegenüberstehende Sicht erzeugte die bewusste Abgrenzung zum Moral- und Sozialverhalten des Römischen Reiches. Hohe Säuglingssterblichkeit, geringe Lebenserwartung und kinderreiche Sklavenfamilien bewogen Rom zu einer restriktiven Ehegesetzgebung gegenüber seinen Untertanen, die sich im Besitz des vollen Bürgerrechts fanden. Unter Kaiser Augustus wurde Ehelosigkeit mit Entzug des freien Testierrechts bestraft; Unverheiratete waren nicht mehr erbberechtigt und verloren die Vorrechte ihres Standes. So besaß die Entscheidung zur Jungfräulichkeit auch einen emanzipatorischen Charakter, sie befreite von gesellschaftlichen Zwängen und gab eine neue, eigenbestimmte Würde, die dem christlichen Ideal entsprach. Durch Hochstilisierung jedoch war eine Gefahr gegeben, die schon bald Wirklichkeit wurde: die Ablehnung der zur Ehe gehörenden Sexualität. [...]
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