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Kirche in der Welt
Gemeinsame Presseerklärung des Heiligen Stuhls und der Deutschen Bischofskonferenz

Synodalität im Blick auf eine wirksamere Evangelisierung

Synodalität im Blick auf eine wirksamere Evangelisierung
Die Vertreter der Römischen Kurie und der Deutschen Bischofskonferenz bei der Begegnung im Vatikan.
Dem Wunsch des Heiligen Vaters Franziskus entsprechend, haben sich am 28. Juni 2024 Vertreter der Römischen Kurie und der Deutschen Bischofskonferenz zu einem weiteren Gespräch im Vatikan getroffen. Dabei handelt es sich um die Fortsetzung des Dialogs, der beim »Ad-limina«-Besuch der deutschen Bischöfe im November 2022 begonnen und beim letzten Zusammentreffen am 22. März 2024 fortgesetzt wurde. Das ganztägige Gespräch war erneut von einer positiven, offenen und konstruktiven Atmosphäre geprägt.

Grundlage war die Vereinbarung vom 22. März 2024, die die Erarbeitung von konkreten Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode vorsieht. Das Ergebnis wird dem Heiligen Stuhl zur Approbation (recognitio) vorgelegt. Im Austausch berichteten die Bischöfe von der letzten Zusammenkunft des Synodalen Ausschusses (ein temporäres Arbeitsgremium), bei der über die theologischen Grundlagen und Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung eines nationalen synodalen Gremiums diskutiert wurde.

Die heutige Zusammenkunft konzentrierte sich auf das Verhältnis zwischen der Ausübung des bischöflichen Dienstes und der Förderung der Mitverantwortung aller Gläubigen, wobei insbesondere kirchenrechtliche Aspekte zur Etablierung einer konkreten Form von Synodalität in der Kirche in Deutschland im Vordergrund standen. Beiden Seiten ist es ein großes Anliegen, Synodalität im Leben der Kirche im Blick auf eine wirksamere Evangelisierung zu stärken. Eine vom Synodalen Ausschuss eingerichtete Kommission wird sich mit den Fragestellungen zur Synodalität und zur Struktur eines synodalen Gremiums befassen. Zur Ausarbeitung eines Entwurfs für dieses Gremium wird die Kommission in engem Kontakt mit einer entsprechenden Kommission sein, die sich aus Vertretern der zuständigen Dikasterien zusammensetzt.

Zwei Aspekte waren den Vertretern der Römischen Kurie wichtig: Man wünscht eine Änderung der Bezeichnung und verschiedener Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein solches mögliches nationales synodales Gremium. Hinsichtlich der Stellung dieses Gremiums besteht Übereinkunft darin, dass es nicht über der Bischofskonferenz steht oder gleichrangig mit ihr ist. [...]
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