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archivierte Ausgabe 24/2021
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Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
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†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
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Die Themen
des Osservatore Romano
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Aus dem Vatikan
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Kirche in der Welt
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Kirche in der Welt |
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Neue Vorgaben zur internen Führung von Laienverbänden |
Gesunder Leitungswechsel |
Vatikanstadt. Der Vatikan hat neue Richtlinien zur internen Führung katholischer Laienorganisationen auf internationaler Ebene erlassen. Ein am Freitag, 11. Juni, veröffentlichtes Dekret des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben betont zum einen Recht und Freiheit von katholischen Gläubigen, Vereinigungen zu gründen und zu leiten. Es bekräftigt aber andererseits, dass die interne Führung einer Organisation stets »in Einklang mit dem kirchlichen Sendungsauftrag« und ihren Normen stehen müsse. Daher müssten Amtsdauer und Zahl der Leitungsposten beschränkt werden, um einen »gesunden Wechsel« sicherzustellen und Veruntreuung sowie Machtmissbrauch vorzubeugen.
Betroffen sind rund 100 internationale Organisationen, die dem Dikasterium unterstehen. Die Regeln gelten indes nicht für Priestervereinigungen sowie für Institute geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens. Ebenso können Gründer von Laienorganisationen von den Vorgaben befreit werden.
In den zentralen Leitungsgremien werden Amtszeiten durch das neue Dekret künftig auf maximal fünf Jahre begrenzt – kürzere Amtszeiten für unterschiedliche Posten, etwa Schatzmeister oder Sekretär, sind möglich. Insgesamt darf dieselbe Person aber höchstens zehn Jahre einen Posten im Leitungsgremium besetzen, danach muss für mindestens eine Amtszeit ausgesetzt werden.
Etwas andere Regeln gelten für Vorsitzende. Diese dürfen das Amt für maximal zehn Jahre ausüben, können aber zuvor schon länger Mitglied des Leitungsteams gewesen sein. Nach zehn Jahren an der Spitze muss dann aber zwei Amtsperioden gewartet werden, bevor intern ein neuer Führungsposten bekleidet werden darf.
In einem Kommentar in der italienischen Tagesausgabe unserer Zeitung schreibt Ulrich Rhode, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana, dass bislang die Freiheit der Laienverbände sehr groß, »vielleicht zu groß«, gewesen sei. Dies gelte besonders mit Blick auf die Vergabe von Ämtern, Amtszeiten und das Einbeziehen der Mitglieder bei Wahlen.
Das Dekret wurde vom Präfekten des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben, Kardinal Kevin Joseph Farrell, sowie dem zuständigen Sekretär Alexandre Awi Mello unterzeichnet und von Papst Franziskus als rechtlich bindend gebilligt. Es tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft und löst damit alle bestehenden Regelungen der Laienorganisationen ab. [...]
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