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archivierte Ausgabe 16/2014
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Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
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†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
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Die Themen
des Osservatore Romano
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Aus dem Vatikan
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Kirche in der Welt |
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Kurienkardinal Kurt Koch hielt einen Vortrag in der Universitätspfarre in Innsbruck |
Aufbruch in der Ökumene mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil |
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Der Schweizer Kurienkardinal Kurt Koch |
Auf Einladung der Universitätspfarre Innsbruck hielt der Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen, Kurt Kardinal Koch, einen Vortrag an der Universität Innsbruck über die Spaltung unter den christlichen Kirchen. »Dass nämlich Christen, die an Jesus Christus als den Erlöser der Welt glauben und in seinen einen Leib hinein getauft sind, weiterhin in voneinander getrennten Kirchen leben, ist das große Ärgernis, das die Christenheit auch der heutigen Welt bietet und das es verdient, als Skandal bezeichnet zu werden«, so der Kardinal.
Große Hoffnungen setzt Kardinal Koch aktuell in das 2016 nach Istanbul einberufene Panorthodoxe Konzil, an dem alle orthodoxen Kirchen der Welt teilnehmen sollen.
Untenstehend der Vortrag von Kardinal Koch in Innsbruck:
I. Ökumenischer Neuaufbruch in bleibender Kontinuität
»Die Einheit aller Christen wiederherstellen zu helfen ist eine der Hauptaufgaben des Heiligen Ökumenischen II. Vatikanischen Konzils.« Mit dieser Grundsatzerklärung beginnt das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus »Unitatis redintegratio«, das Papst Paul VI. vor bald fünfzig Jahren am 21. November 1964 promulgiert hat. Dass die Katholische Kirche verpflichtet ist, an der Ökumenischen Bewegung teilzunehmen, wird dabei theologisch mit der Grundüberzeugung artikuliert, dass Christus »eine eine und einzige Kirche« begründet hat. Diese Glaubensüberzeugung wird sodann mit der geschichtlichen und auch heute empirisch greifbaren Tatsache konfrontiert, dass es eine Vielzahl von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gibt, die zudem alle vor den Menschen den Anspruch erheben, »das wahre Erbe Jesu Christi darzustellen«. Damit könnte freilich der Eindruck entstehen, »als ob Christus selbst geteilt wäre«. Von daher drängt sich dem Konzil das Urteil auf, dass eine solche Spaltung »ganz offenbar dem Willen Christi« widerspricht, ein »Ärgernis für die Welt« darstellt und ein »Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen« ist.
Wie bei einer Oper ihre wesentlichen Themen in der Ouvertüre bereits angespielt werden, so sind in dem Proemium des Dekrets über den Ökumenismus seine grundlegenden Perspektiven bereits angesprochen und im Kern enthalten, die die Ausgangslage, gleichsam den Aufbruch für das ökumenische Engagement der Katholischen Kirche bilden. Dass man von einem Aufbruch sprechen darf und muss, zeigt sich, wenn man das Ökumenismusdekret mit lehramtlichen Stellungnahmen aus der Zeit vor dem Konzil vergleicht: Im kirchlichen Gesetzbuch von 1917 werden die nichtkatholischen Christen mit einer Begrifflichkeit beschrieben, die ausschliesslich negativ geprägt ist, insofern der einzelne Christ als »a-catholicus« und die Vergemeinschaftung, in der dieser lebt, als »secta acatholica«, beziehungsweise als »secta haeretica seu schismatica« bezeichnet wurden. Der Codex von 1917 geht zweitens davon aus, dass alle Getauften und damit auch die nicht der Katholischen Kirche angehörenden Christen den Gesetzen der Katholischen Kirche unterworfen sind. Und der Codex von 1917 hat drittens Zusammenkünfte zwischen Katholiken und Nichtkatholiken und in solchen geführte Gespräche grundsätzlich verboten.
Demgegenüber findet sich im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 eine explizite Rechtsverpflichtung aller Katholiken zur Teilnahme an der Ökumenischen Bewegung, deren Ziel in der »Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen« gesehen wird. Wenn dabei ausdrücklich hervorgehoben wird, die Wiederherstellung der Einheit unter den Christen zu fördern, sei die Kirche »kraft des Willens Christi gehalten«, muss man geradezu von einer ökumenischen Verpflichtung iure divino sprechen. Damit wird der ökumenische Aufbruch, der mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeleitet worden ist, unübersehbar deutlich. Auf der anderen Seite muss ebenso klar in Erinnerung gerufen werden, dass dieser Neuaufbruch kaum möglich gewesen wäre, wenn nicht bereits in der Zeit vor dem Konzil das ökumenische Anliegen auch in der Katholischen Kirche zumindest in Ansätzen präsent gewesen wäre. Dabei ist nicht nur an die so genannten Mechelner Gespräche mit den Anglikanern zu erinnern, die in den Jahren 1921-1926 stattgefunden haben und die von Papst Pius XI. maßgeblich unterstützt worden sind. Es darf auch nicht in Vergessenheit geraten, dass zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts vor allem die Päpste Leo XIII. und Benedikt XV. das Gebet für die Einheit der Christen sehr unterstützt haben. Einen wichtigen Schritt über diese ökumenischen Ansätze hinaus hat ferner Papst Pius XII. vollzogen, der in einer Instruktion im Jahre 1950 die Ökumenische Bewegung ausdrücklich begrüsst und sie auf den Einfluss des Heiligen Geistes zurückgeführt hat. [...]
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