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Motu proprio des Heiligen Vaters Papst Franziskus

Motu proprio des Heiligen Vaters Papst Franziskus
Fidelis dispensator et prudens (Lk 12,42)

Wie der treue und kluge Verwalter die Aufgabe hat, sorgfältig für das zu sorgen, was ihm anvertraut wurde, so ist sich die Kirche ihrer Verantwortung bewusst, die eigenen Güter mit Sorgfalt zu wahren und zu verwalten, nämlich im Licht ihrer Sendung zur Evangelisierung und in besonderer Sorge gegenüber den Bedürftigen. In spezieller Weise sind die Verwaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Bereiche des Heiligen Stuhls eng mit seiner besonderen Sendung verbunden, nicht nur im Dienst des universalen Hirtenamtes des Papstes, sondern auch in Bezug auf das Gemeinwohl im Blick auf die ganzheitliche Entwicklung des Menschen.

Nach sorgfältiger Erwägung der Ergebnisse der Arbeit der Bericht erstattenden Studien- und Planungskommission zur Organisation der administrativ-wirtschaftlichen Struktur des Heiligen Stuhls (vgl. Chirograph vom 18. Juli 2013) und nach Konsultation mit dem Kardinalsrat für die Reform der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus und dem Kardinalsrat zur Beratung der organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Apostolischen Stuhls lege ich mit diesem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio Folgendes fest:

WIRTSCHAFTSRAT

1. Der Wirtschaftsrat hat die Aufgabe, die Durchführung der wirtschaftlichen Angelegenheiten aufmerksam zu verfolgen und über die Strukturen und die administrativen und finanziellen Aktivitäten der Dikasterien der Römischen Kurie, der mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Einrichtungen und des Staates der Vatikanstadt zu wachen.

2. Der Wirtschaftsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern – acht werden aus den Kardinälen und Bischöfen ausgewählt, um die Universalität der Kirche widerzuspiegeln, und sieben sind Laien, Experten aus verschiedenen Nationen, die über Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität verfügen.

3. Der Wirtschaftsrat wird von einem Kardinal als Koordinator geleitet.

WIRTSCHAFTSSEKRETARIAT

4. Das Wirtschaftssekretariat ist ein Dikasterium der Römischen Kurie gemäß der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus.

5. Unter Berücksichtigung dessen, was vom Wirtschaftsrat festgelegt wird, ist das Wirtschaftssekretariat direkt dem Heiligen Vater verantwortlich und führt die wirtschaftliche Kontrolle und die Aufsicht über die unter Punkt 1 genannten Einrichtungen durch. Es führt auch die Politik und die Vorgehensweisen hinsichtlich der Einkäufe und der geeigneten Verteilung der personalen Ressourcen aus, wobei die eigenen Kompetenzen der jeweiligen Einrichtung respektiert werden. Die Kompetenz des Sekretariats erstreckt sich daher auf alles, was auf irgendeine Weise in den oben genannten Bereich fällt.

6. Das Wirtschaftssekretariat wird von einem Kardinalpräfekten geleitet, der mit dem Staatssekretariat zusammenarbeitet. Ein Prälat als Generalsekretär hat die Aufgabe, den Kardinalpräfekten zu unterstützen.

GENERALREVISOR

7. Der Generalrevisor wird vom Heiligen Vater ernannt und hat die Aufgabe, die Rechnungsprüfung (audit) der unter Punkt 1 genannten Einrichtungen durchzuführen.

STATUTEN


8. Der Kardinalpräfekt ist für die Abfassung der endgültigen Statuten des Wirtschaftsrates, des Wirtschaftssekretariats und des Amtes des Generalrevisors verantwortlich. Die Statuten werden so bald wie möglich zur Approbation durch den Heiligen Vater vorgelegt.

Ich verfüge, dass alles, was festgesetzt wurde, unverzüglich, voll und bleibend gültig ist, unter Aufhebung aller damit unvereinbaren Verordnungen, und dass das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines Motu proprio im »L’Osservatore Romano« vom 24./25. Februar 2014 und anschließend in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht wird.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 24. Februar 2014, dem ersten Jahr des Pontifikats.

FRANZISKUS
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