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archivierte Ausgabe 50/2016
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Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
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†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
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Kultur |
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Die Tetrarchie (303-324) (Teil I) |
Bis zum Toleranzedikt des Galerius |
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Büste von Constantius Chlorus, dem Vater von Kaiser Konstantin, Ny Carlsberg Glyptotek, Kopenhagen (um 300). |
Von Claudia Kock
Eine der Reformen Kaiser Diokletians betraf, wie wir bereits gesehen haben, das römische Herrschaftssystem: Anstelle der Monarchie, in der die Macht und Verantwortung für den Staat auf einer einzelnen Person – dem Kaiser – ruhte, führte er die Tetrarchie, also eine Viererherrschaft, ein. In diesem System gab es zwei übergeordnete Machthaber, die »Augusti«, von denen einer über den westlichen und der andere über den östlichen Teil des Römischen Reiches herrschte, und zwei ihnen untergeordnete »Caesares«. Diokletian selbst nahm bis zu seiner Abdankung im Mai 305 in diesem System die Stellung des »senior Augustus« ein, war also der ranghöchste Tetrarch. Das System hielt sich über gut zwei Jahrzehnte: von 303 bis 324. Dann übernahm Konstantin – ursprünglich selbst einer der Tetrarchen – wieder die Alleinherrschaft.
Wendepunkt für Christen
Mitten in die Zeit der Tetrarchenherrschaft hinein fallen drei Ereignisse, die zusammen einen Wendepunkt in der Kirchengeschichte darstellen: das Toleranzedikt des Kaisers Galerius im Jahr 311, das die Christenverfolgungen aufhob, die Bekehrung Kaiser Konstantins zum Christentum im Jahr 312 im Zusammenhang mit der Schlacht an der Milvischen Brücke, und das Mailänder Toleranzreskript aus dem Jahr 313, das allgemeine Religionsfreiheit gewährte. Durch diese drei Ereignisse wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der die Kirche und den römischen Staat eng miteinander verknüpfte. Er führte schließlich zur Erhebung des Christentums zur Staatsreligion – durch das Edikt Cunctos populos im Jahr 380 – und bezeichnet den Übergang von der Antike zur Spätantike.
Die ersten vier Tetrarchen waren Diokletian, der »Augustus« des Ostens, und Maximian, der »Augustus« des Westens, sowie die »Caesares« Galerius und Constantius Chlorus. Alle vier stammten aus einfachen Verhältnissen, waren in den Ostprovinzen des Reiches geboren – in Dalmatien, Illyrien und Pannonien – und hatten sich im römischen Heer nach oben gedient. Am 1. Mai 305 trat Diokletian als Machthaber zurück und verlangte von Maximian denselben Schritt. So rückten Galerius im Osten und Constantius Chlorus im Westen als »Augusti« nach und ernannten zwei weitere »Caesares«: Maximinus Daia und Severus, ebenfalls illyrische Feldherren einfacher Herkunft.
Den Rang des »senior Augustus«, den vorher Diokletian innehatte, übernahm ab Mai 305 Constantius Chlorus. Er war seit 289 verheiratet mit Theodora, einer Stieftochter des Tetrarchen Maximian; aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor. Darüber hinaus hatte Constantius Chlorus noch einen älteren Sohn, der aus einer früheren Verbindung mit der Gastwirtstochter Helena stammte. Dieser uneheliche Sohn – Constantius Chlorus und Helena lebten vermutlich in einem in der antiken römischen Gesellschaft nicht unüblichen Konkubinat zusammen, ohne verheiratet zu sein – wurde um das Jahr 272 geboren: Es war der spätere Kaiser Konstantin.
Constantius Chlorus blieb zeitlebens Heide, während Helena sich später taufen ließ. Berühmt ist ihre Pilgerfahrt ins Heilige Land, wobei ihr die Auffindung des wahren Kreuzes Christi zugeschrieben wird; sie wird von der Kirche als Heilige verehrt. Constantius Chlorus hielt große Stücke auf seinen ältesten Sohn Konstantin. Als er kurz nach seiner Ernennung zum »Augustus« zu einem Feldzug nach Britannien aufbrach, nahm er ihn mit. Im Juli 306 verstarb Constantius Chlorus unerwartet in York. Noch auf dem Sterbebett soll er Konstantin den Purpur angelegt und ihn zu seinem Nachfolger ernannt haben. Von den Truppen wurde Konstantin dann zum Kaiser akklamiert. [...]
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