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archivierte Ausgabe 18/2018
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Wir trauern um einen großen Papst, der durch seinen Scharfsinn und seine Klarheit vielen Menschen Orientierung gegeben hat.
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†Papst Benedikt XVI.
Bildergalerie †Papst Benedikt XVI. |
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Kultur |
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Die Apostolische Kammer |
Eine Kurienbehörde im Wandel der Zeiten |
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In einer eindrucksvollen Zeremonie nahm Kardinal Jean-Louis Tauran am 9. März 2015 aus den Händen des Papstes den Stab des Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche entgegen. |
Im Laufe der Jahrhunderte nahm die Apostolische Kammer in der katholischen Kirche eine gewichtige Rolle ein. Heute kommt ihre Bedeutung während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles zum Tragen.
Von Ulrich Nersinger
Zum ersten Mal erscheint der Name cameraria, der zunächst allgemein eine Art von päpstlicher Kanzlei bezeichnete, wohl in der Konstitution Quoties illa a nobis des Papstes Benedikt VIII. vom 24. Mai 1017. Früher schon wurde in päpstlichen Urkunden die Figur eines camerarius, eines Kämmerers, erwähnt. Eine eigene institutionelle Gestalt schien die cameraria aber erst im 12. Jahrhundert nach Beendigung des Investiturstreits zwischen Kaiser und Papst und mit der sogenannten »Gregorianischen Reform« zu erhalten. Papst Urban II. (Odo von Châtillon, 1088-1099), der zunächst Prior in der berühmten Abtei Cluny war, brachte die vorbildliche Vermögensverwaltung dieses Reformklosters auch in der Römischen Kurie zur Anwendung. Konsequent wurde von allen kirchlichen Rechtsträgern, den Diözesen, den Klöstern, den Städten und Adelsherrschaften ein gewisser Tribut an die Kirche eingefordert, in Anlehnung an den alttestamentlichen »Zehnten« für den Tempel (vgl. Lev 27,30-33). Papst Honorius III. ließ dazu 1192 den liber censuum, das nach Kirchenprovinzen geordnete Abgabenverzeichnis für alle Einrichtungen, erstellen. Zur Eintreibung des Zehnten bediente sich die Kammer der Kollektoren und Exaktoren, deren Tätigkeit ein Thesaurar überwachte. Nach dem Ende des Investiturstreits gerieten viele mit dem Kaiser verbundene Abteien in Italien in personelle und finanzielle Schwierigkeiten. Hier war es die Apostolische Kammer, die für die fehlenden Tribute vielfach größere Ländereien dieser Klöster unter ihre Verwaltung brachte.
Besondere Aufgaben
Im 15. Jahrhundert bekam die Apostolische Kammer aber zunehmend »Konkurrenz« von der päpstlichen dataria, die aus dem eigenen Amt des Datars, »qui databit supplicationes«, »der Gnadenerweise abgibt«, hervorgegangen war. Die dataria zog Gebühren für die Verleihung von Pfründen, die Erteilung von Dispensen oder die Gewährung von Ablässen ein, ein einträgliches Geschäft, das bald die Einnahmen der cameraria deutlich übersteigen sollte. Erst Benedikt XIV. (Prospero Lambertini, 1740-1758) schränkte die Kompetenzen der dataria stark ein, dann noch einmal der heilige Pius X., bis der selige Paul VI. diese Kurienbehörde im Jahre 1967 ganz auflöste. Dieses Schicksal blieb der Apostolischen Kammer erspart, wenn sie sich auch mit den Jahrhunderten von einem »Finanzamt« zu einer Güterverwaltung gewandelt hatte.
Ihre verschiedenen Amtsträger übten aber eine Reihe von besonderen Aufgaben aus. Der Kämmerer, der Leiter der cameraria thesauraria, dessen Amt schon im 13. Jahrhundert mit dem Tod des Papstes nicht erlosch, hatte verschiedene Kompetenzen im Rechtsbereich inne, zeitweise auch bei Straf- und Zivilprozessen. Seit dem 15. Jahrhundert ist er immer Kardinal. Dieser Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche wird durch den Papst ernannt und durch ihn in einer eindrucksvollen Zeremonie in sein Amt eingesetzt. Aus den Händen des Heiligen Vaters erhält er einen vergoldeten, mit dunkelrotem Velourstoff umspannten Stab: »Accipe baculum in signum iurisdictionis et auctoritatis. In nomine Patris et Filii et Spiritus sancti. Amen – Nimm hin den Stab als Zeichen der Jurisdiktion und Autorität. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.«
Im 15. Jahrhundert wurde dem Kardinalkämmerer auch ein ständiger Stellvertreter, der Vize-Camerlengo, beigegeben. Der Vizekämmerer der Heiligen Römischen Kirche war als der zweithöchste Würdenträger der Apostolischen Kammer der engste Mitarbeiter des Kardinalkämmerers bei der Verwaltung der weltlichen (finanziellen) Angelegenheiten des Papstes und der Kirche. Bis vor 200 Jahren bestand eine der wichtigsten Tätigkeiten des Vizekämmerers darin, die Tributzahlungen bestimmter Fürstentümer und Städte an den Apostolischen Stuhl in Empfang zu nehmen sowie feierlich Protest gegen diejenigen zu erheben, die dieser Pflicht nicht nachgekommen waren. [...]
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