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Aus dem Vatikan
In der Nachfolge des heiligen Petrus

Ein Blick in die Geschichte der Papstwahl

Ein Blick in die Geschichte der Papstwahl
Weißer Rauch steigt auf, die Glocken des Petersdoms läuten: Ein neuer Papst wurde gewählt.
Von Ulrich Nersinger

»Christus hat seiner Kirche keine feste Norm über die Wahl ihres Oberhauptes hinterlassen. Die Papstwahl beruht nicht auf göttlichem Recht, das weder Änderungen noch Dispositionen unterworfen ist, sondern wird durch die gesetzgebenden Organe der Kirche geschaffen. Das katholische Kirchenrecht erkennt heute als alleinigen Gesetzgeber ausschließlich den Papst an, dem als Nachfolger Petri die Fülle der Kirchengewalt – primatus iurisdictionis – verliehen ist. Somit hat nur der Papst das Recht, die Papstwahl gesetzlich zu regeln«, stellt Lothar Kissel in einer Abhandlung über die Papstwahl nach der Konstitution Pius’ XII. Vacantis Apostolicae Sedis (1945) fest.

Nach dem Zeugnis der Apostelgeschichte waren es in der jungen Kirche die Apostel selbst, die bestimmten, wer den von ihnen gegründeten Gemeinden vorstehen sollte. Gemäß der Überlieferung erwählte der hl. Petrus Linus und Anaklet zu seinen Mitarbeitern in der Leitung der Gemeinde von Rom; sie wurden dann auch seine ersten Nachfolger. Als der christliche Glaube immer mehr Verbreitung gefunden hatte, kam es oft zu Unstimmigkeiten, wenn die Oberhirten ihre Nachfolger einsetzten. Es wurde Brauch und dann auch Vorschrift, daß die benachbarten Bischöfe einen neuen Vorsteher erwählten, wobei die Wahl der Zustimmung der jeweiligen Gemeinde unterworfen war.

Aufschluß darüber, wie eine Papstwahl im dritten Jahrhundert verlief, gibt eine Korrespondenz, die Bischof Cyprian von Karthago mit seinem Amtsbruder Antonianus führte. Nach dem Tod von Papst Fabian im Jahre 250 wurde Cornelius auf rechtmäßige Weise zum Bischof von Rom gewählt. Dennoch kam es zu einer Spaltung. Cyprian stellte sich auf die Seite des Cornelius und schrieb im Jahre 251, der neue Papst sei »von unseren Mitbrüdern, die damals in Rom versammelt waren, gewählt worden. Sie haben uns Briefe voll des Lobes gesandt, die von seiner Weihe Zeugnis geben. Cornelius ist durch das Urteil Gottes und seines Gesalbten, mit Genehmigung fast des gesamten Klerus, unter Zustimmung des anwesenden Volkes und mit Billigung der ältesten Priester und aller Wohlgesinnten gewählt worden.« Bei der Wahl des Bischofs von Rom als Nachfolger des hl. Petrus und als Oberhaupt der gesamten Kirche kam den suburbikarischen Bischöfen eine entscheidende Rolle zu. Jedoch beanspruchten die römischen Kaiser – und nach dem Untergang des Weströmischen Reiches in ihrer Nachfolge die neuen Herrscher im Abendland – und die römischen Patrizier das Recht der Einsicht in die Wahlvorschläge und die Genehmigung der Wahl. Mit dem 8. Jahrhundert beginnend standen die Papstwahlen immer mehr unter dem Einfluß des römisch-deutschen Kaisers und der mächtigsten Adelsgeschlechter der Ewigen Stadt. [...]
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